Die Gesellschaft übt die Funktion einer Holdinggesellschaft aus, indem sie die Übernahme und die Verwaltung von Beteiligungen bezweckt. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann ferner auch Liegenschaften kaufen, belehnen oder verkaufen.