Der Zweck der Zweigniederlassung ist die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art zur Finanzierung, zur Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften, zur Beteiligung und zum Erwerb von Gesellschaften im In- und Ausland sowie ihre Verwaltung und Vertretung. Davon ausgenommen sind Bankgeschäfte.