Betrieb eines Coiffeurgeschäftes. Kann sich daneben an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren, Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss der Geschäftsführung Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten.