Förderung und Verbreitung von Musik- und regionalem Literaturschaffen; nachhaltige Unterstützung Hochbegabter, die sich in einer Ausbildung befinden und auf materielle Hilfe angewiesen sind; Unterstützung verwitweter oder geschiedener alleinerziehender Väter, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, bei der Betreuung und Schulung ihrer minderjährigen Kinder. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt zugunsten der Stifterin gemäss ZGB 86a.