Handel mit Lebensmitteln, Getränken, Haushaltartikeln sowie Zigaretten und Zeitschriften. Sie kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Einzelfirma zu fördern und/oder die direkt sowie indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Zweigniederlassungen im Inland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen.