Die Gesellschaft bezweckt als Holdinggesellschaft den Kauf, die Verwaltung und den Verkauf von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann Darlehen an Aktionäre gewähren, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und Tochtergesellschaften gründen und alle mit dem vorgenannten Zweck mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte tätigen.