Das Einzelunternehmen bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen aller Art in den Bereichen Gebäudereinigung und Gebäudeunterhalt. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichen und sich an den anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.