Betrieb und Führung von Malergeschäften sowie die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen sowie alles vorkehren, was ihrem Zewcke dient.