Zweck der Zweigniederlassung ist die Ausübung des Handelsgewerbes, insbesondere der Handel mit allen Formen von Energie, mit Ausnahme der reglementierten Gewerbe; die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen jeglicher Art im In- und Ausland sowie deren Verkauf und deren Finanzierung.