Die Stiftung unterstützt bedürftige und unterstützungswürdige Personen und Institutionen, namentlich in den Bereichen Kultur, Bildung und Erziehung. Die Stiftung kann in den genannten Bereichen selber aktiv werden oder erbringt Zuwendungen an andere Institutionen mit gleichem oder ähnlichem Zweck. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung national tätig. Die Stiftung hat ausschliesslich gemeinnützigen Charakter. Sie verfolgt keinen Erwerbszweck und strebt keinen Gewinn an. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.