Zweck der Stiftung ist die Ausrichtung von Beiträgen zur Förderung des Lebenserfolges der in den Stiftungsbestimmungen genannten Benefiziare, insbesondere durch Aussetzung von Stipendien zu Erziehungs- und Ausbildungszwecken, wissenschaftlicher Betätigung, beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie zur Ausstattung und Unterstützung.