Der Verein bezweckt den Aufbau und Betrieb einer Stammgemeinschaft im Kanton Aargau gemäss Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) und übernimmt die hierfür im EPDG vorgesehenen Aufgaben, Rechte und Pflichten. Zur Unterstützung seiner Mitglieder und der Bevölkerung kann der Verein zusätzliche Dienstleistungen im Gesundheitsbereich anbieten.