Die Stiftung bezweckt die Förderung von Kredittransaktionen. Diese sollen Investoren ermöglichen, sich an der Finanzierung von Krediten zu beteiligen und solche Kredite allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt auf andere Investoren zu übertragen. Die Stiftung kann den Zweck direkt oder durch juristische Personen (Zweckgesellschaften) umsetzen, die sie gründet und hält. Die Stiftung kann mit anderen Personen und Institutionen Kooperationen eingehen, mit anderen Stiftungen fusionieren oder die Vermögen anderer juristischen Personen übernehmen oder Rechte oder Immobilien erwerben und halten.