Zweck der Zweigniederlassung: Ausführung von Bauten und baulichen Änderungen sowie von vorbereitenden Bauarbeiten.Die Gesellschaft kann zudem Ausbauarbeiten, Innenausbau- sowie Aussenbauarbeiten durchführen.Die Gesellschaft ist weiter berechtigt zum Kauf von Waren zwecks Weiterverkauf an den Endverbraucher (Einzelhandel) bzw. An andere Gewerbetreibende (Grosshandel).