Mit dem Ertrag des Stiftungsvermögens soll das Pferdeheim Le Roselet der Stiftung für das Pferd in Les Breuleux unterstützt werden; bei Erlöschen dieser Institution geht der Anspruch auf die Société de la protection des animaux in Genf über; die Liegenschaft Sternmattstrasse 32, 6005 Luzern, ist bestmöglichst zu vermieten und zu Lasten der Stiftung bestens baulich und gärtnerisch zu unterhalten; das Grundstück im 'Neuen Stöckach' in Mühlacker darf nicht überbaut werden; es bleibt Bestandteil der Stiftung; gegebenenfalls kann es von der Stadt Mühlacker als Tierpark oder für ein Tierheim genutzt werden.