Betrieb eines Blumengeschäftes und insbesondere Verkauf von Schnittblumen, Pflanzen, Deko- und Geschenkartikeln; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.