Der ausschliessliche Zweck der Gesellschaft ist die gemeinsame Kapitalanlage, namentlich die dynamische Investition des Anlagekapitals in sämtliche Anlage- und Risikokategorien. Die Gesellschaft ist berechtigt, dazu sämtliche Handlungen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich sind.