Eingehen und Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland sowie Tätigen sämtlicher im Zusammenhang damit anfallenden Nebengeschäfte; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Immaterialgüterrechte erwerben oder veräussern, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.