Betrieb von Gastrounternehmungen, Herstellung und Vertrieb von Backwaren, Handel mit Lebensmitteln. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmungen beteiligen und alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder damit im Zusammenhang stehen.