Überbauung von Grundstücken sowie Kauf, Verkauf, Vermietung und Verwaltung von Immobilien; die Gesellschaft kann Treuhandgeschäfte durchführen, sich an Unternehmen beteiligen, solche erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie Darlehen gewähren.