Führung von Gastwirtschaftsbetrieben, Handel mit Lebensmitteln und Konsumgütern aller Art sowie Produktion von Lebensmitteln. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Liegenschaften erwerben sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.