Betrieb eines Inkassounternehmens für den Einzug von eigenen und Forderungen für Dritte sowie Erteilung von Bonitäts- und Wirtschaftsauskünften; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschafen und Dritte eingehen.