Die Stiftung bezweckt die Förderung und finanzielle Unterstützung gemeinnütziger, humanitärer und sozialer Projekte im In- und Ausland. Destinatäre können natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts sein. Der Stifter behält sich eine Änderung des Stiftungszweckes im Sinne von Art. 86a ZGB vor.