Der Verein bezweckt insbesondere die folgenden Aufgaben: die Ausrichtung von Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) in der ganzen Schweiz sowie weitere Zulagen gemäss kantonalen Bestimmungen; der Verein kann die Ausrichtung von Familienzulagen auch auf die Selbstständigerwerbenden ausdehnen; er kann für einzelne Gründerverbände oder einzelne regional resp. kantonale Verbände und Sektionen gesetzliche und/oder freiwillige Geburtszulagen und Adoptionszulagen ausrichten; er kann für einzelne Gründerverbände des Vereins oder einzelne Regional- oder Kantonalverbände oder Sektionen die Verwaltung des Vermögens der ehemaligen Familienausgleichskassen führen und ist befugt, die Verwaltung weiterer Familienausgleichskassen zu übernehmen.