Betrieb einer Malerei und Gipserei; kann sich bei anderen gleichartigen oder verwandten Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.