Erwerb, Veräussern und Verwalten und Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Grundstücke, beschränkte dingliche Rechte und Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern.