Die Stiftung unterstützt die familiäre, soziale und berufliche Eingliederung oder Wiedereingliederung und die seelsorgerische Betreuung von Gefangenen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies und der von ihr gestützt auf die Justizvollzugsverordnung betriebenen Einrichtungen. Hierzu kann sie aus dem Stiftungsvermögen Leistungen an einzelne Gefangene, an Gefangenengruppen oder an Dritte ausrichten, sofern für die Deckung der Bedürfnisse keine oder keine ausreichenden staatlichen oder anderweitigen Mittel zur Verfügung stehen. Die Stiftung kann auch entlassenen Insassen der genannten Einrichtungen Beiträge ausrichten.