Unterstützung psychisch und physisch behinderter Personen, kinderreicher Familien und bedürftiger Personen sowie von nicht gewinnorientierten Organisationen mit vorgenannter Zwecksetzung; Vergabungen an Höhere Lehranstalten und Institutionen oder Anstalten mit Hochschulcharakter des Kantons Luzern und an nicht gewinnorientierte Jugendheime; Förderung von Erholungs-, Spiel- und Freizeitzentren, -räumen und -plätzen für Jugendliche; Förderung von Volksbibliotheken; Ausrichtung von Subsidien an politisch oder rassisch verfolgte Persönlichkeiten, die dem westlichen Gedankengut verpflichtet sind.