Schutz der Teilfläche II des Grundstückes "Kirchhalden" vor Ueberbauung und Uebernutzung, Bewirtschaftung dieser Teilfläche nach ökologischen und naturschützerischen Grundsätzen, dauernder Unterhalt der Wiese als Magerwiese, Schaffung und Unterhalt eines Biotopes sowie Schaffung günstiger Lebensbedingungen für Vögel, Fledermäuse und weitere einheimische Kleintiere sowie finanzielle Unterstützung von Menschen in Not und von Organisationen, die sich mit Natur- und Tierschutz befassen.