Betrieb einer Bauunternehmung, insbesondere die Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften des In- und Auslandes beteiligen, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Zudem kann sie Grundstücke erwerben oder weiter veräussern.