Die Aufnahme von Fremdmitteln zu Zwecken der Finanzierung von Gesellschaften der HUGO BOSS Gruppe im In- und Ausland, die Erbringung von Servicedienstleistungen, insbesondere betriebswirtschaftliche Beratungen, Personalwesen, IT Dienstleistungen, internes und externes Rechnungswesen sowie sonstige Verwaltungsdienstleistungen und Vermietung von Immobilien. Die geschäftsmässige Hilfeleistung in Steuersachen (§ 2 Steuerberatungsgesetz) ist ausgeschlossen