Führen von Gastwirtschaftsbetrieben, Erbringen von Dienstleistungen jeglicher Art im Gastronomiesektor und Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben oder weiterveräussern.