Der Zweck der Zweigniederlassung ist der direkte und indirekte Betrieb der Lebensversicherung in allen ihren Arten und damit verbundenen Zusatzversicherungen im In- und Ausland sowie die damit verbundenen Dienstleistungen für (Rück-)Versicherungsträger. Die Zweigniederlassung kann hierzu auch Personalverleih im Inland und Ausland vornehmen.