Sie hat als Aufgabe die im Jahre 1946/47 erbaute und eingesegnete Kapelle auf Ob-Häg in würdigem Zustand zu erhalten, die ihr zugehörigen Fonde und Gelder zu verwalten und ebenso in Verbindung mit dem zuständigen römisch-katholischen Pfarramte für die Abhaltung des Gottesdienstes auf Ob-Häg besorgt zu sein.