Die Stiftung bezweckt die Gewährung von periodischen oder einmaligen Unterstützungen an die Mitglieder des Schweizer Berufsverbandes der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner im Falle von Notlagen infolge Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Leistungen, zu denen der Verband rechtlich verpflichtet ist, dürfen nicht aus dem Stiftungsvermögen erbracht werden.