Übernahme der Aufgaben der Organisation der Arbeitswelt (OdA) nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Berufsbildung; Belange der Berufsausbildung auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe regeln; die Qualität der Berufsbildung fördern; die Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen und privaten Instanzen koordinieren und fördern; Aufgaben zur bedarfsgerechten Nachwuchsförderung wahrnehmen.