a) Annahme der Schenkung laut Stiftungsurkunde. b) Restauration und Erhalt der Kapelle Obermontenach. c) Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kapelle als Besinnungsort und Kulturgut für die Allgemeinheit. d) Beschaffung von Finanzmitteln, namentlich aus Kollekten, Vermächtnissen und Schenkungen und deren Verwaltung.