Die Stiftung richtet Ausbildungsbeiträge aus zugunsten von bedürftigen Jugendlichen mit Wohnsitz oder Heimatrecht im Kanton Basel-Stadt (Basel, Riehen, Bettingen). Die Einzelheiten werden durch ein vom Stiftungsrat erlassendes Reglement festgesetzt. Dieses bedarf der Prüfung auf Rechts- und Urkundenkonformität durch die Aufsichtsbehörde.