Die Stiftung bezweckt, Straffälligen eine die Eingliederung in die Gesellschaft fördernde, wirksame Hilfe zur Selbsthilfe zu gewähren, indem durch zinslose, rückzahlbare Beiträge in Ergänzung zu erbrachten Eigenleistungen die Gesamtschulden der Straffälligen getilgt und durch in der Regel nicht rückzahlbare Unterstützungsleistungen an den Straffälligen oder seine Familie wirtschftliche Notlagen gelindert werden.