Die Stiftung ist bestimmt a) für den künstlerischen Schmuck am Schulhaus Attiswil, Westseite (realisiert); b) für den künstlerischen Schmuck an Gemeindegebäuden inklusive den Unterhalt von a und b; c) als Fonds für Schulreisen der Volksschüler und Sekundarschüler von Attiswil. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Im übrigen vgl. Stiftungsurkunde.