Die Genossenschaft bezweckt, auf Grund einer vom Kanton Zürich der Gemeinde Richterswil erteilten Konzession und unter Berücksichtigung der Stationierungsverordnung (747.7) die Errichtung und den Betrieb einer Hafenanlage in gemeinsamer Selbsthilfe um den Mitgliedern die Zuverfügungstellung von Anlegeplätzen zu ermöglichen. Der Hafen soll allen Bootskategorien bis zu einer Länge von 11 m und einer Breite von 3,5 m offen stehen.