Entsprechend dem Wunsch der Stifterin und ihres verstorbenen Gatten soll die Liegenschaft zum Andenken an die Eltern von Herrn Dr. Kurt H. Brunner als dauerndes Beispiel der kulturellen Lebensweise des Glarner Bürgertums um 1860 der Nachwelt für alle Zukunft unverändert und unveräusserlich erhalten werden.