Bezweckt ist die Ertüchtigung für den landwirtschaftlichen Betrieb von in einer der drei Gemeinden Hirzel, Hütten und Schönenberg verbürgertem und dort wohnhaftem, männlichem oder weiblichem bäuerlichem Nachwuchs, der vorzugsweise aus einem landwirtschaftlichen Betrieb hervorgeht usw.