Die Stiftung bezweckt die soziale Fürsorge und die soziale Absicherung in unverschuldeten Notlagen zugunsten der Belegschaft der Arthur Frey AG sowie ferner die Erhaltung des Andenkens an die Unternehmerfamilie Frey und an das Unternehmen Kleider Frey als sozialverantwortliche Arbeitgeber. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Leistung der Stiftung. Der Stiftungsrat entscheidet darüber nach seinem billigen Ermessen.