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Handelsregister Eintrag von Stiftung für die gemeinsame Einrichtung gemäss Art. 18 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung ändern
Firmenname
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Stiftung für die gemeinsame Einrichtung gemäss Art. 18 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
Erfüllung der der Stiftung durch das KVG vom 18.3.1994 zugewiesenen und ihr durch den Bundesrat oder die Krankenversicherer gestützt auf das KVG übertragenen Aufgaben.