Dauernde Erhaltung der gestifteten Liegenschaft für das Werk des Blauen Kreuzes und für sein Gedankengut; der Saal mitsamt den dazugehörigen Räumlichkeiten dient primär für alle Veranstaltungen des Stifters; im Saal dürfen keine Anlässe stattfinden, die den Grundsätzen des Blauen Kreuzes widersprechen; sie sind alkoholfrei durchzuführen und dürfen die Ruhe der Hausbewohner nicht beeinträchtigen; die als Wohnungen genutzten Räumlichkeiten werden den jetzigen Mietern zu angemessenen Mietzinsen im bisherigen Rahmen vermietet; neue Mietverträge werden vorzugsweise mit Mitgliedern des Blauen Kreuzes oder mit diesem Werk nahestehenden Personen abgeschlossen, eventuell unter Berücksichtigung der persönlichen Einkommenssituation.