Ausrichtung von Berufsbildungs-Stipendien. Bezugsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Liestal, die entweder an einer schweizerischen Fachschule im Fach "Hochbau" studieren, ein Handwerk der Baubranche oder sonst einen gewerblichen Beruf erlernen. Stipendienempfänger aus der Crispinus Strübin oder den Strübin-Drechsler-Fonds sind ausgeschlossen.