Leisten von Beiträgen, in der Regel mit konkreter Zweckbestimmung, an gemeinnützige Hilfswerke sowie an hilfsbedürftige Einzelpersonen und Familien. Beiträge für Leistungen, zu deren Erbringung die öffentliche Hand rechtlich verpflichtet ist, sind ausgeschlossen; Gewährung von Beiträgen an caritative und gemeinnützige Institutionen; Beiträge für Einzel- und Kollektivpatenschaften.