Förderung von Musikern und Komponisten beiderlei Geschlechts bis zum 30. Altersjahr, die am Anfang einer Karriere stehen durch Organisation und Finanzierung von öffentlichen Auftritten oder durch Erteilung von Kompositionsaufträgen. Die Stiftung fördert klassische Musik, ausgeschlossen ist die Förderung von Unterhaltungsmusik.