Planung, Erstellung und Verkauf von Wohnbauten, namentlich von Einfamilienhäusern mit gehobenem Standard, wobei die Erbringung der handwerklichen Leistungen hauptsächlich durch ihre Mitglieder erfolgen soll; kann überbaute und unüberbaute Grundstücke erwerben, Baurechts- und Werkverträge abschliessen sowie Liegenschaften verwalten.